Binnenschifffahrt - Gewerbliche Schifffahrt in Thüringen Genehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Fahrzeugbesitz (1090200)
- Transportgenehmigungen (2110200)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
1. den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen,
2. eine Erklärung des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts der vertretungsberechtigten Personen, über etwaige schwebende Strafverfahren sowie darüber, dass Führungszeugnisse zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt wurden,
3. die Angabe über den Zweck des Unternehmens,
4. Angaben über die zu befahrenden Gewässer, die vorgesehenen Anlegestellen und den Nachweis darüber, dass die zur Verwendung vorgesehenen Landstege eine sichere Benutzung gewährleisten,
5. die Namen des Fahrtpersonals unter Angabe der jeweils vorhandenen Erlaubnisse, Berechtigungen und Qualifikationen,
6. Angaben über die Verwendung des Wasserfahrzeugs beziehungsweise der Wasserfahrzeuge,
7. den Nachweis, dass das jeweilige Wasserfahrzeug den Baubestimmungen und sonstigen Anforderungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entspricht,
8. den Nachweis des Abschlusses der vorgeschriebenen Versicherungen.