Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Preisüberwachung

Thüringen 99120002234000, 99120002234000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99120002234000, 99120002234000

Leistungsbezeichnung

Preisüberwachung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Öffentliche Aufträge (120)

Verrichtungskennung

Ausübung (234)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Informationen zur öffentlichen Vergabe (2080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Preisrechtliche Prüfungen sollen dazu dienen, die öffentliche Hand vor überhöhten Preisen zu schützen.

Volltext

Für öffentliche Aufträge, die nicht im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Preisgestaltung. Im Rahmen der Preisprüfung wird nach Durchführung des Auftrags der zulässige Preis durch Überprüfung der unternehmerischen Kalkulation festgestellt.

Daneben werden Kostenprüfungen im Zusammenhang mit der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für öffentliche Aufträge, die nicht im Rahmen von Ausschreibungen vergeben werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Preisgestaltung. Im Rahmen der Preisprüfung wird nach Durchführung des Auftrags der zulässige Preis durch Überprüfung der unternehmerischen Kalkulation festgestellt.
  • Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal