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Politische Partei: Gründung

Thüringen 99128010037000, 99128010037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128010037000, 99128010037000

Leistungsbezeichnung

Politische Partei: Gründung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wahlen (128)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

  • Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament

Lagen Portalverbund

  • Wahlen (1100200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie eine Partei gründen möchten, dann müssen Sie dies beim Bundeswahlleiter anzeigen.

Volltext

Die Parteien spielen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Rolle. Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken will.

Parteien müssen außerdem nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach dem Umfang und der Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Parteien haben sich beim Bundeswahlleiter anzuzeigen und dort eine Reihe von Unterlagen (zum Beispiel die Satzung und das Parteiprogramm) zu hinterlegen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Parteieigenschaft Feststellung
  • Parteigründungen müssen angezeigt werden
  • benötigte Unterlagen: unter anderem diee Satzung und das Parteiprogramm
  • zuständig: Bundeswahlleiter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden