Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)

Thüringen 99080005001000, 99080005001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080005001000, 99080005001000

Leistungsbezeichnung

Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Sie möchten Privatpilot werden? Dann benötigen Sie einen Luftfahrerschein, den Sie nach erfolgreicher Ausbildung in einer Flugschule bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen können. Sie können den erteilten Luftfahrerschein auch erneuern oder umwandeln lassen.

Volltext

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.

Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.

Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht. 

Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

Anmeldung zur Ausbildung

Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Kopie des Personalausweises

Vom Bewerber vorzulegen:  

Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen:

Ausbildung in Theorie und Praxis mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen

erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung

Nachweis des Erwerbs von praktischen Sprechfunkrechten (z.B. BZF)

Persönliche Voraussetzungen:

je nach Art der Erlaubnis Mindestalter

charakterliche Zuverlässigkeit

durch einen Flugmediziner festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit

Kosten

Für die Erteilung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 50,00 € – 70,00 € erhoben.

Nicht darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren und Auslagen für die theoretische und praktische Prüfung.

Verfahrensablauf

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Erteilung
  • Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus.
  • Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.
  • Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Schriftlicher Antrag muss, zusammen mit den benötigten Unterlagen, eingereicht werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt,

Ref. 520, Luftverkehr

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar