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Schule - Leistungsbewertung

Thüringen 99088025204000, 99088025204000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088025204000, 99088025204000

Leistungsbezeichnung

Schule - Leistungsbewertung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Bewertung (204)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.04.2015

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Teaser

In Schulen werden Noten zur Leistungsbewertung vergeben.

Volltext

Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufen sowie der einzelnen Fächer, Lerngebiete, Lernfelder und Lernfeldgruppen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.

Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen an der Förderschule können die Noten durch eine allgemeine Bewertung oder ein Punktsystem ergänzt oder ersetzt werden.

Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Thüringer Schulgesetz, in der Thüringer Schulordnung für die Grundschule , die Gemeinschaftsschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung von Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung ohne und mit Hilfe von Noten sowie zu Zeugnissen/Prüfungen. Weitere Festlegungen zu Leistungsnachweisen treffen die Lehrpläne.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler/innen schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.

Aussagen zur Leistungsbewertung sind im Thüringer Schulgesetz, in der Thüringer Schulordnung für die Grundschule , die Gemeinschaftsschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule sowie in Schulordnungen für berufsbildende Schulen enthalten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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