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Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

Thüringen 99078018017000, 99078018017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078018017000, 99078018017000

Leistungsbezeichnung

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Förderung von Energie und Klimaschutz (2060700)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür

-  die VO (EU) 2021/2115

-  das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),

-  das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,

-  das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),

-  die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),

-  die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),

-  die GAP-Integriertes Verwaltungs- und     Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),

-  die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)

-  sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Teaser

Bei entsprechenden Voraussetzungen können Haupt- und Nebenerwerbslandwirte über einen Sammelantrag Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, die gekoppelten Einkommensstützungen und die Ökoregelungen beantragen.

Volltext

Die Direktzahlungen sind flächengebundene entkoppelte beziehungsweise an die Tieranzahl gekoppelte Einkommensbeihilfen und spezifische Zahlungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen) für landwirtschaftliche Unternehmen.

Sie werden auf Basis des Flächenumfangs oder des Tierbestands bewilligt.

Dabei sind neben den Zuwendungsvoraussetzungen auch die Verpflichtungen der Konditionalität einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.

Voraussetzungen

Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.

Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr

Onlinebasierter georäumlicher Antrag

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.

Bearbeitungsdauer

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Jahres.

Frist

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Direktzahlungen Bewilligung
  • Direktzahlungen sind von der Europäischen Union finanzierte Einkommensbeihilfen für Landwirte.
  • Beantragt werden können die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstüzung, die Junglandwirteeinkommensstützung die gekoppelten Tierprämien und die Ökoregelungen. Diese werden auf Antrag gewährt, sofern alle Voraussetzungen und Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Zudem können freiwillige Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.
  • Voraussetzungen:
    • Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.
    • Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr
    • Onlinebasierter georäumlicher Antrag
  • Die benötigten Unterlagen können dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA entnommen werden. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.
  • Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
  • Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Ansprechpunkt

Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Zweigstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja