Ladenöffnungszeiten
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In Thüringen gelten Öffnungsvorschriften für Verkaufsstellen nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes.
Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen, an Sonnabenden ab 20.00 Uhr sowie am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr, sind Einzelhandelsunternehmen geschlossen zu halten.
Für bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken, Tankstellen und Verkaufstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und an Schiffsanlegestellen, in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, Wallfahrtsorten), für die Abgabe bestimmter Waren sowie für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen.
Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende oder Dritte auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben.
Das Ladenöffnungsgesetz gilt nicht für den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer), für Gaststätten, Videotheken und andere Dienstleistungsbetriebe.
- Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz unterliegen Verkaufsstellen dem Landesgestz über Ladenöffnungszeiten
- Für den Vollzug des Gesetzes und die Genehmigung von Ausnahmen sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.