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Politische Häftlinge Unterstützung beantragen

Thüringen 99056001080000, 99056001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056001080000, 99056001080000

Leistungsbezeichnung

Politische Häftlinge Unterstützung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Häftlingsversorgung (056)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.

Volltext

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

  • Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
  • SV-Ausweise der ehemaligen DDR
  • Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.

Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Frist

Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.

Rechtsbehelf

Widerspruch; Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 600.

Kurztext

  • Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
  • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
    • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
    • im sowjetischen Sektor Berlins
    • in den Staaten des Ostblocks
  • aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
  • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene
  • Schriftlicher Antrag des/der Beschädigten ist notwendig.
  • Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.
  • Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.