Politische Häftlinge Unterstützung beantragen
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Begriffe im Kontext
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
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Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Ihnen als Opfer zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese müssen Sie beantragen.
Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.
Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.
Die Versorgung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Diese beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage, Kleiderverschleißzulage sowie
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
Rehabilitierungsbescheinigung
- Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
- Personalausweis, Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
- SV-Ausweise der ehemaligen DDR
- Angaben zu in der Vergangenheit und aktuell behandelnden Ärzten
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag kann zunächst auch formlos gestellt werden.
Hinweis: Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.
Es gibt keine für die Antragstellung zu beachten. Der Beginn der Gewährung von Versorgungsleistungen hängt jedoch vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Entschädigt werden auch Gesundheitsschäden, die bei missglücktem Fluchtversuch an der innerdeutschen Grenze bzw. durch Sperrmaßnahmen an den Demarkationslinien entstanden sind.
- Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
- Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
- in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
- im sowjetischen Sektor Berlins
- in den Staaten des Ostblocks
- aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
- berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene
- Schriftlicher Antrag des/der Beschädigten ist notwendig.
- Das Erstantragsrecht ist ein persönlichkeitsgebundenes Recht und muss grundsätzlich vom Opfer persönlich wahrgenommen werden. Ausnahmen davon stellen Betreuer/ Bevollmächtigte/ gesetzliche Vertreter dar.
- Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VI