Futtermittelkontrolle
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch 1) 2) 3) (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
- Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005
- Verordnung (EU) 2017/625
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft (LandEForstWZustV TH 2004)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Sichere Futtermittel sind die Voraussetzung für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Tiere. Deshalb werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.
Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.
Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung
- für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
- für die Gesundheit der Tiere sowie
- für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.
Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.
Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe -, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.
Es fallen keine Kosten bei einer normalen amtlichen Kontrolle an.
Bei der Durchführung einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle nach Art. 79 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/65 fallen Kosten von 72,- bis 576,- Euro an.
Weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link.
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
- Futtermittel für Haus- und Nutztiere unterliegt Sicherheitskontrollen.
- In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.
In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig (TLLLR).
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Naumburger Straße 98
07743 Jena
E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de