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Futtermittelkontrolle

Thüringen 99110004007000, 99110004007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110004007000, 99110004007000

Leistungsbezeichnung

Futtermittelkontrolle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

Sichere Futtermittel sind die Voraussetzung für unbedenkliche Lebensmittel und gesunde Tiere. Deshalb werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

Volltext

Die amtliche Futtermittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die ziel- und risikoorientierte Überwachung der Einhaltung der umfangreichen Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmer ist Aufgabe des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). Überwacht werden Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art.

Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung

  • für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel,
  • für die Gesundheit der Tiere sowie
  • für die Verhinderung von Gefährdungen des Naturhaushalts.

Die Futtermittelunternehmer tragen die Verantwortung, dass die von ihnen erzeugten, hergestellten und gelieferten Futtermittel sicher sind.

Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen, Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen - vorwiegend auf unerwünschte und verbotenen Stoffe -, Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen überprüft.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten bei einer normalen amtlichen Kontrolle an.

Bei der Durchführung einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle nach Art. 79 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/65 fallen Kosten von 72,- bis 576,- Euro an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Kurztext

  • Futtermittel für Haus- und Nutztiere unterliegt Sicherheitskontrollen.
  • In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zuständig.

Ansprechpunkt

In Thüringen ist für die Futtermittelkontrolle das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig (TLLLR).

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Naumburger Straße 98
07743 Jena

E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Naumburger Straße 98
07743 Jena

E-Mail: futtermittel@tlllr.thueringen.de

Formulare

nicht vorhanden

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