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Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

Thüringen 99012016006000, 99012016006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012016006000, 99012016006000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Anzeige eines Fliegenden Baus und Antrag auf Ausführungsgenehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Kauf, Miete und Pacht (2050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Vor Inbetriebnahme Ihrer fliegenden Bauten, müssen Sie diese zur Sicherheit überprüfen lassen und eine Genehmigung zur öffentlichen Nutzung beantragen.

Volltext

Fliegende Bauten können sein Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen und ähnliche bauliche Anlagen.

Diese bedürfen einer Ausführungsgenehmigung, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.

Die Ausführungsgenehmigung wird befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragten anderen Behörden erteilt, zum Beispiel TÜV, Landesprüfämter und so weiter.

Der Erteilung der Ausführungsgenehmigung und deren Verlängerung geht eine technische Vor-Ort-Abnahme voraus.

Die Fristen bis zu einer erforderlichen Verlängerung unterscheiden sich nach Gefährdungspotential und liegen zwischen einem und fünf Jahren.

Bei der Erteilung der Ausführungsgenehmigung wird von der erteilenden Behörde ein Prüfbuch für den Fliegenden Bau erstellt. Es enthält neben technischen Unterlagen die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und wenn notwendig auch erforderliche Auflagen.

Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen und das Prüfbuch vorzulegen.

Diese entscheidet über eine vorher durchzuführende Gebrauchsabnahme.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ausführungsgenehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen ein und fünf Jahren. Sie kann auf Antrag um den zutreffenden Zeitraum verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Dem Prüfbuch sind die mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen beizufügen.
Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Freistaat Thüringen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.

Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen.

Dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

Ansprechpunkt

Das Referat Bauaufsicht/Bautechnik der Abteilung Bauwesen und Raumordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes erteilt die Ausführungsgenehmigungen und führt Prüfungen der Standsicherheit durch.


Bevor ein Fliegender Bau in Betrieb genommen werden soll, ist dies der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abhängig vom Aufstellort anzuzeigen, dabei ist das Prüfbuch vorzulegen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden