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Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Thüringen 99012012023000, 99012012023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012012023000, 99012012023000

Leistungsbezeichnung

Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Standortsuche (2050200)
  • Standortsuche und Standortwahl (2010600)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Volltext

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für Einblicke und Auskünfte zum Flächennutzungsplan in den Flächennutzungsplan ist die Gemeinde zuständig.

Ansprechpunkt

Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine