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Fischerprüfung Zulassung beantragen

Thüringen 99042003007000, 99042003007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042003007000, 99042003007000

Leistungsbezeichnung

Fischerprüfung Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.

Volltext

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular laut ThürFischAVO
  • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 35€
Prüfungsgebühr

Verfahrensablauf

Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
  • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Kurztext

  • Fischerprüfung Zulassung
  • ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines
  • erfolgt nach geregelten Bedingungen
  • schriftliche Fischerprüfung wird bei der zuständigen unteren Fischereibehörde abgelegt
  • zuständig: untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden