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Erbschein ausstellen

Thüringen 99046010001000, 99046010001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046010001000, 99046010001000

Leistungsbezeichnung

Erbschein ausstellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erbansprüche und -pflichten in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich Steuervorschriften

Lagen Portalverbund

  • Erbschaft, Nachlass und Testament (1190200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.12.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Beantragung eines Erbscheins.

Volltext

Sie haben geerbt. Wenn Sie nun über das Erbe verfügen wollen, wird in vielen Fällen, damit Sie sich im Geschäftsverkehr ausweisen können, ein Erbschein benötigt. Das kommt vor allem in Betracht, wenn

  • kein Testament vorhanden ist, also die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,
  • ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein privatschriftliches und kein notarielles Testament vorliegt,
  • der Inhalt des Testamentes nicht eindeutig ist.

Der Erbschein muss besonders beantragt werden.
Ein einfaches Schreiben reicht nicht aus. Da eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der notwendigen Angaben abzugeben ist, müssen Sie sich persönlich an einen Notar oder an das Nachlassgericht wenden.

Erforderliche Unterlagen

Bei einem Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge muss die Erbfolge durch Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Auszüge aus dem Familienbuch) für alle in Betracht kommenden Angehörigen belegt werden. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Personalausweis.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nach einer Erbschaft kann es notwendig sein, einen Erbschein zu beantragen, um beispielsweise am Geschäftsverkehr teilnehmen zu können.
  • Dieser muss beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden.

Ansprechpunkt

Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht aus. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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