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Einkommensteuer festsetzen

Thüringen 99102008002000, 99102008002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008002000, 99102008002000

Leistungsbezeichnung

Einkommensteuer festsetzen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen
  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.10.2021

Fachlich freigegeben durch

TFM

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Volltext

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.

Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit als Steuerpflichtige/r berücksichtigt.

Aufwendungen für die private Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch für solche Aufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, selbst wenn sie seinen Beruf oder seine Tätigkeit fördern.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (Mein ELSTER) an die Finanzämter entwickelt.

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensteuererklärung
  • Ggfs. Registrierung „Mein ELSTER“

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ ist eine Registrierung erforderlich.

  • Gewinnermittlungsunterlagen (Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung, ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung)

Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, können Sie auch den Hinweisen im jeweiligen Steuererklärungsvordruck entnehmen.

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Wie lange die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung bzw. die Festsetzung der Einkommensteuer dauert, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Frist

Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich:

  • 31.07. des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich nicht beraten sind
  • 28.02. bzw. 29.02. des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres, wenn Sie steuerlich beraten sind

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mehr Informationen zur Einkommensteuer erhalten Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Rechtsbehelf

Der Einkommensteuerbescheid kann mit einem Rechtsbehelf (sog. Einspruch) angefochten werden und ist dann vom Finanzamt nochmals zu überprüfen.

Kurztext

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie wird anhand des Steuertarifs des zu versteuernden Einkommens bemessen. Zuständig ist das örtlich zuständige Finanzamt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachfolgend ermitteln.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Einkommensteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, wenn Sie Einkünfte als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielen. In anderen Fällen ist eine freiwillige elektronische Übermittlung möglich. Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Einkommensteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung („Mein ELSTER“) erstellt und übermittelt werden.

Ansonsten erhalten Sie die zur Erstellung der Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare in allen Finanzämtern, bei vielen Städten und Gemeinden (z. B. Bürgerbüros) und nachfolgend

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