Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Einbürgerung

Thüringen 99099002067000, 99099002067000 Typ 1, Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099002067000, 99099002067000

Leistungsbezeichnung

Einbürgerung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Staatsbürgerschaft (Synonym), Einwanderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (099)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

SDG Informationsbereiche

  • Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)
  • Einbürgerung (1080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Volltext

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.  

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einbürgerung Verleihung
  • Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
  • Zuständig: Für eine individuelle Beratung und Antragstellung bei dauerndem Aufenthalt in Deutschland die für den Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, außerhalb Deutschlands die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Ansprechpunkt

Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt

  • in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
  • außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.  

Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.  

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.

Ursprungsportal