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Behindertenhilfe

Thüringen 99107005080000, 99107005080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107005080000, 99107005080000

Leistungsbezeichnung

Behindertenhilfe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.

Volltext

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Leistungsangebote können dabei sein:

  • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
  • personenzentrierte Komplexleistung
  • ambulant betreutes Wohnen
  • besondere Wohnformen
  • Schulbegleitung
  • heilpädagogische Leistungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Budget für Arbeit.

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Gewährung
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen muss beantragt werden.
  • Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
  • Ansprechpunkt ist das örtlich zuständige Sozialamt.

Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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