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Arbeitsschutz

Thüringen 99143003077000, 99143003077000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99143003077000, 99143003077000

Leistungsbezeichnung

Arbeitsschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Innerer Dienst (143)

Verrichtungskennung

Beratung und Unterstützung (077)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Arbeitssicherheit (2030500)
  • Beratung und Netzwerke (2010300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.02.2014

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zum Arbeitsschutz.

Volltext

Moderner Arbeitsschutz heißt Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten bei der Arbeit oder infolge der Arbeit.
Kernaufgaben sind die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Zu einer Vielzahl ineinander greifender Bereiche hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen.
Beispielhaft erwähnt seien:

  • Arbeitsstätten
  • Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen
  • Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe
  • Arbeitszeitregelungen
  • Mutterschutz
  • Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitsschutzorganisation im Betrieb

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden in Deutschland im Wesentlichen durch drei Säulen getragen - den betrieblichen Arbeitsschutz, die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger.
Arbeitsschutz wird in den Betrieben, Unternehmen und Verwaltungen gelebt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für die die Durchführung des Arbeitsschutzes sind Arbeitgeber*innen zuständig.
  • Die Überprüfung der Einhaltung liegt beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Ansprechpunkt

Verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsschutzes sind die Arbeitgeber.

Im Vordergrund steht jedoch das Ziel, durch sachkundige, insbesondere präventive Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen am Arbeitsschutz Beteiligten zu einer wirksamen Arbeitsschutzkultur in den Betrieben beizutragen.

Als staatliche Behörde ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zuständig für die Umsetzung und Einhaltung der vielfältigen gesetzlichen Vorgaben in den Unternehmen. Dazu werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TLV Arbeitsstätten und technische Einrichtungen überprüft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten untersucht, Genehmigungen und Erlaubnisse bearbeitet, Anordnungen erlassen und Ordnungswidrigkeiten geahndet.


In Betrieben und Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist für diese Aufgaben das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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