Entgegennahme von Jahresberichten, welche von Betreibern von Deponien zu erstellen sind und Informationen zum Deponiebetrieb beinhalten
Inhalt
Entgegennahme von Jahresberichten, welche von Betreibern von Deponien zu erstellen sind und Informationen zum Deponiebetrieb beinhalten
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
- Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
Fachlich freigegeben am
24.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Die digitale Übermittlung stellt eine Erleichterung bei der verpflichtenden Übergabe von Deponiejahresberichten dar. Nur relevant für Betreiber von Deponien.
Diese Leistung ist nur für Betreiber von Deponien relevant.
Der vollständige Deponiejahresbericht kann digital übermittelt werden.
- Das TLUBN, Referat 74, bestätigt den Eingang des Jahresberichtes schriftlich.
- Mit Eingang erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese umgehend nachzuliefern.
- Das TLUBN meldet sich nach abgeschlossener Prüfung beim Deponiebetreiber zur Bestätigung der erfolgten Prüfung beziehungsweise zur Klärung offener Fragen.
In der Regel soll der Deponie-Jahresbericht bis zum 31.03. des auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahres übergeben werden.
- Entgegennahme von DeponieJahresberichten
- Rechtsgrundlagen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Deponieverordnung (DepV), Thüringer Deponieeigenkontroll-Verordnung (ThürDepEKVO)
- i.d.R. zu übergeben bis zum 31.03. des Folgejahres, sofern nicht anders angeordnet; eventuelle Fristverlängerungen sind zu beantragen
- zuständig: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 74
Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 74.