Einsicht in das Vereinsregister nehmen
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Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen. Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar, können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen.
Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.
Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.
Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei online einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.
Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.
Suche ohne Registrierung:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten für Ihre Suche an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
- Vereinsregister Einsicht gewähren in das elektronisch geführte Vereinsregister
- Einsicht in das Vereinsregister ist über das Gemeinsame Registerportal der Länder online möglich
- Download von Registerdokumenten kostenfrei möglich
- Nicht über das Registerportal einsehbare Vereinsregister können beim zuständigen Registergericht eingesehen werden
- Ausdrucke und amtliche Ausdrucke aus dem Vereinsregister sind beim Registergericht kostenpflichtig
- zuständig: Amtsgericht als Registergericht