Thüringer Start-up Fonds II Beteiligungskapital akquirieren
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Aus dem TSF II werden Finanzierungen in Form von offenen und stillen Beteiligungen zur Verfügung gestellt.
Der TSF II unterstützt junge kleine wissens- und technologieintensive innovative Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial mit Gründungsfinanzierungen. Die Gründungsfinanzierung erfolgt in Form von Beteiligungskapital in offenen und stillen Beteiligungen sowie Darlehen.
Bei Kontaktaufnahme der beteiligunsmanagement thüringen GmbH:
- Geschäftsplan
- Präsentation des Unternehmens und des Vorhabens
Eine Beteiligung wird nur bei positiven Abschluss eines Prüfprozesses abgeschlossen. Zwingende Voraussetzungen für den positiven Abschluss dieses Prüfprozesses sind:
- Die Eintragung ins Handelsregister darf nicht länger als 5 Jahre alt sein.
- Das Unternehmen darf nicht börsennotiert sein oder die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben. Es darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in Thüringen haben. Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union müssen eine Betriebsstätte in Thüringen oder eine in Thüringen ansässige Tochtergesellschaft unterhalten.
- Es darf sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Artikel 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) handeln. Es darf sich nicht um ein Unternehmen handeln, dass Artikel 7 der VO (EU) 2021/1058 unterfällt oder Zwecke nach Artikel 64 Absatz 1 beziehungsweise Artikel 66 der VO (EU) 2021/1060 verfolgt.
- Das Unternehmen muss klein im Sinne des Artikel 2 Nummer 2 in Verbindung mit Anhang 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sein.
Aus dem TSF II werden junge kleine wissens- und technologieorientierte Unternehmen mit Beteiligungskapital unterstützt. Die Beteiligung erfolgt in Form von offenen oder stillen Beteiligungen. Die Unterstützung kann für Bestandsunternehmen durch Gewährung von Darlehen erfolgen.