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Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

Thüringen 99031005031000, 99031005031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031005031000, 99031005031000

Leistungsbezeichnung

Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Teaser

Bestimmte gefährliche Stoffe oder Gemische dürfen Sie nur abgeben, wenn Sie über die erforderliche Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung verfügen.

Volltext

Bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen Abgabebeschränkungen und weiteren gesetzlichen Regelungen. Wenn Sie als Hersteller, Einführer oder Händler gefährliche Stoffe und Gemische abgeben, müssen Sie Ihre Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung nachweisen können. Diesen Nachweis können Sie durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis über Vorkenntnisse (Zeugnisse) in Abhängigkeit von der gewählten Prüfungsart
  • Gegebenenfalls Kostenübernahmeerklärung, sofern Kosten durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber) übernommen werden sollen 

Voraussetzungen

  • Antrag muss am Prüfungstag vollständig ausgefüllt vorliegen
  • Antrag muss auf die benötigte Prüfungsart bezogen sein:
    • umfassende Sachkundeprüfung
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
  • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung

Kosten

Gebühr: 100€
• eingeschränkte Sachkundeprüfung: 100,00 Euro • Kosten für Wiederholungsprüfung abweichend
Gebühr: 125€
• umfassende Sachkundeprüfung: 125,00 Euro • Kosten für Wiederholungsprüfung abweichend

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Prüfungsantrag entsprechend der von Ihnen benötigten Prüfungsart bei der Behörde. Es wird zwischen folgenden Prüfungsarten unterschieden:
    • umfassende Sachkundeprüfung
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung
    • eingeschränkte Sachkundeprüfung für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
    • eingeschränkte stoffspezifische Sachkundeprüfung
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Prüfungstermin durch die Behörde.
  • Vor Beginn der Prüfung wird Ihre Identität geprüft. Die Prüfung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Je nach gewählter Prüfungsart dauert die Prüfung zwischen 60 und 120 Minuten.
  • Nach bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis über die Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung ausgestellt und persönlich zugestellt. Zudem wird ein Kostenbescheid erlassen.
  • Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, wird Ihnen das Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt und ein Kostenbescheid erlassen.
  • Sie können gegebenenfalls eine Wiederholungsprüfung beantragen und absolvieren.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert durchschnittlich vier Wochen. Die Ausstellung des Zeugnisses und des Kostenbescheides nach der Prüfung dauern durchschnittlich vier Wochen.

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)
Den ausgefüllten Antrag und die damit verbundenen Unterlagen sollten Sie spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn dem TLUBN per E-Mail oder über ThAVEL zusenden. Die Prüfung wird abgesagt, wenn nicht eine Woche vor dem Prüfungstermin Anträge vorliegen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Sie können innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der nicht bestandenen Prüfung Klage beim Verwaltungsgericht Weimar erheben.
  • Information über Möglichkeit auf Wiederholungsprüfung

Kurztext

  • Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen
  • bezieht sich auf das Inverkehrbringen und die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse gemäß ChemikalienVerbotsverordnung (ChemVerbotsV)
  • Zusenden des ausgefüllten Antrags und damit verbundenen Unterlagen (beispielsweise Nachweis über Vorkenntnisse in Form von Zeugnissen) in Abhängigkeit von der gewählten Prüfungsart per EMail oder über ThAVEL an TLUBN
  • Kostenübernahme durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber) können Antragssteller prüfen und gegebenenfalls Nachweis für den Antrag hinzufügen
  • Durchführung der Prüfung am durch die Behörde bekanntgegebenen Termin
  • Persönliche Zustellung des Zeugnisses nach bestandener Prüfung
  • Schriftliche Mitteilung des Prüfungsergebnisses nach nicht bestandener Prüfung mit Hinweis auf gegebenenfalls Wiederholungsprüfung
  • Unabhängig vom Prüfungsergebnis wird ein Kostenbescheid erstellt
  • Fragen zum Antrag oder zur Prüfung bevorzugt per EMail
  • Zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 73

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 73 (Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit) - Abteilung 7.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden