Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz in Unternehmen (GreenInvest Ress) beantragen
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Mit der Förderung können Sie die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie die Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen verbessern.
Der Freistaat Thüringen fördert die Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung für:
- die Beratung zur Ressourcenschonung/ -effizienz,
- daraus abgeleitete Investitionsvorhaben und
- modellhafte Vorhaben einschließlich zugehöriger Machbarkeitsstudien zur nachhaltigen Reduzierung produktionsbedingter Ressourceneinsätze unter Anwendung neuer Vermeidungs-, Substitutions-, Einspar- und/oder Effizienztechnologien mit Multiplikatoreffekt (Demonstrationsvorhaben)
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss:
- für Ausgangs- und Umsetzungsberatungen:
- von bis zu 60 % als Festbetragsfinanzierung
- für erstmalige Ausgangsberatung werden bis zu 15 Beratertage gefördert
- für Umsetzungsberatung werden bis zu 5 Beratertage gefördert
- für Investitionsvorhaben:
- mit einem Fördersatz von bis zu 60 % und
- einem Zuschuss von maximal 300.000 Euro.
- bis zu 200.000 Euro Gesamtinvestitionskosten wird der Zuschuss über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- ab 200.000 Euro Gesamtinvestitionskosten erfolgt der Zuschuss als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis.
- für Demonstrationsvorhaben und damit verbundenen Machbarkeitsstudien:
- Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 Euro sind möglich
- Ihr Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert
Zuwendungsempfänger sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen.
zu Kleinst-Unternehmen gehören Sie als:
- Unternehmen, mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.
Zu kleinen Unternehmen gehören Sie als:
- Unternehmen, mit weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Zu mittleren Unternehmen gehören Sie als:
- Unternehmen, mit weniger als 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
- Die Besitz- und Beteiligungsverhältnisse sind jeweils zu berücksichtigen.
Zu gleichgestellten kommunalen Unternehmen gehören Sie als:
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und bei denen weniger als 25 Prozent ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
Die Förderung müssen Sie beantragen.
Den Antrag stellen Sie elektronisch über das Onlineportal der Thüringer Aufbaubank (TAB). Wenn die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt, dann müssen Sie den Antrag zusätzlich schriftlich einreichen.
Genauere Informationen zum Fördergegenstand Demonstrationsvorhaben finden Sie in den Durchführungshinweisen zur Richtlinie.
- Unternehmen in Thüringen können sich bei der Ressourcenschonung und -effizienz sowie der Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen, fördern lassen.
- Ausgangs- und Umsetzungsberatungen erhalten einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent bei maximal 15 bzw. 5 Beratungstagen Investitionsvorhaben erhalten ebenfalls einen Fördersatz von bis zu 60% und einen Zuschuss bis 300.000 Euro.
- Für Demonstrationsvorhaben und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 Euro möglich.
- Antrag muss online eingereicht werden
- Zuständig: Thüringer Aufbaubank