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Einwände bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbringen

Thüringen 99129094268000, 99129094268000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129094268000, 99129094268000

Leistungsbezeichnung

Einwände bezüglich der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbringen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Beteiligung (268)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Teaser

Wenn Sie von einem Festsetzungsverfahren eines Überschwemmungsgebietes betroffen sind, können Sie Hinweise und Einwendungen zu diesem vorbringen.

Volltext

Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes werden alle die Flächen erfasst, die auf Grund ihrer Lage statistisch gesehen einmal in hundert Jahren durch Hochwasser des entsprechenden Gewässers überschwemmt werden.

Ein Überschwemmungsgebiet wird auf der Grundlage einer fachtechnischen Berechnung nach der Prüfung aller eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen festgesetzt.

Bei der hydraulischen Berechnung werden die beim Hochwasser zu erwartende Abflussmenge, das Gelände sowie andere Einflussgrößen berücksichtigt.

In einem Überschwemmungsgebiet gelten verschiedene Schutzbestimmungen und Verbote.

Innerhalb eines Verfahrens zur Festlegung des Überschwemmungsgebietes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise, Bedenken und Fragen dazu vorzutragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Verfahrens zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes werden in den betroffenen Städten, Gemeinden beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaften folgende Unterlagen im Entwurf ausgelegt:

  • Texte der Rechtsverordnung
  • Flurstücksgenaue Karten im Format A1

Die Auslegungszeiten und -orte werden Ihnen im jeweiligen Amtsblatt beziehungsweise durch einen öffentlichen Aushang rechtzeitig bekanntgegeben.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich die Unterlagen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ansehen. Der entsprechende Link wird im Bekanntmachungstext veröffentlicht.

Nach der Einsichtnahme haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Einwendungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder online vorzubringen.

Wenn Sie die Einwendung online vorbringen möchten, benutzen Sie bitte die zur Verfügung gestellte Eingabemöglichkeit. Beantworten Sie hierbei alle erforderlichen Fragen mit Sorgfalt, damit Ihre Hinweise zum Beispiel dem korrekten Ort zugeordnet werden können. Das Hochladen von zusätzlichen Dokumenten, beispielsweise von Fotos real abgelaufener Hochwasserereignisse, erleichtern beziehungsweise unterstreichen möglicherweise Ihre textlichen Ausführungen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung sämtlicher eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen kann eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Gegebenenfalls wendet sich die zuständige Behörde mit weiteren Fragen an Sie.

Frist

Einwendungen können Sie bis zu einem Monat nach Beendigung der Auslegung vorbringen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes Beteiligung
  • Hinweise und Einwendungen im Rahmen der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes vorbringen
  • Das Überschwemmungsgebiet wird aufgrund von aktuellen Berechnungen für ein Hochwasserereignis festgesetzt, welches statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist
  • Hinweise und Einwendungen können schriftlich, zur Niederschrift oder online eingereicht werden
  • Soweit Fotos / Videos von vorangegangenen Hochwasserereignissen vorhanden sind, können diese mit eingereicht werden, um eine präzisere Ermittlung des Überschwemmungsgebietes zu ermöglichen
  • Zuständig in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Referat 41 Hydrologischer Landesdienst, Hochwassernachrichtenzentrale.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden