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Förderung der Investitionen in Straßenbahnen beantragen

Thüringen 99400349017000, 99400349017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400349017000, 99400349017000

Leistungsbezeichnung

Förderung der Investitionen in Straßenbahnen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (2060600)
  • Wirtschaftsförderung (2060500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen können Sie als Unternehmen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Land Thüringen unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung des Angebots im ÖPNV in Thüringen.

Für Vorhaben in diesen Bereichen können Sie Förderungen erhalten:

  • Erhöhung des Grades der Barrierefreiheit,
  • Verbesserung der Fahrgastinformation,

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss:

  • Zuwendungshöhe von bis zu 50 Prozent beim Kauf von neuen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen
  • Zuwendungshöhe von bis zu 75 Prozent bei Telematikvorhaben im ÖPNV

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihr Vorhaben muss:

  • Zur Verbesserung des ÖPNV erforderlich sein,
  • den örtlichen, regionalen und landesweiten Verkehrsplanungen und –entwicklungen nicht entgegenstehen,
  • bau-, verkehrs und systemtechnisch einwandfrei und unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein,
  • mindestens 5.000 € (netto) zuwendungsfähiger Ausgaben haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Nach Ihrer Förderanmeldung gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und dessen Entscheidung über die Aufnahme Ihres Vorhabens in das jährliche Förderprogramm, müssen Sie bei der Thüringer Aufbaubank einen Antrag stellen.

Den Antrag auf Gewährung einer Förderung müssen Sie unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal an die Thüringer Aufbaubank (TAB) richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung von Vorhaben zum jährlichen Investitionsprogramm müssen Sie gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr spätestens zum 30. September des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres vornehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides

Kurztext

  • Förderung für Stadt- und Straßenbahnsysteme Bewilligung
  • Förderung von Telematikvorhaben im ÖPNV
  • Unternehmen in Thüringen können zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr eine Förderung erhalten.
  • Hierfür werden Zuwendungen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vergeben.
    • Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
    • Nach der Förderanmeldung gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und dessen Entscheidung über die Aufnahme des Vorhabens in das jährliche Förderprogramm, erfolgt Antragstellung bei der Thüringer Aufbaubank.
    • Antrag auf Gewährung einer Förderung muss unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal an die Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden.
  • Frist: Die Anmeldung von Vorhaben zum jährlichen Investitionsprogramm muss gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr spätestens zum 30. September des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres erfolgen.
  • zuständig: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Thüringer Aufbaubank

Formulare

nicht vorhanden