Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen beantragen
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Für den Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen, können Sie eine Förderung erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Vorhaben zum Ausbau einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur.
Gefördert werden vor allem:
- Schließung von Versorgungslücken
- der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen in allen Gebieten, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen
- der Auf- und Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Die Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Liegen besondere Gründe vor, dann kann der Fördersatz bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Förderfähig für die Schließung von Versorgungslücken und den Ausbau der Breitbandinfrastruktur sind Sie als:
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen
- privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft befinden und denen die Aufgabe der Breitbandausbauförderungen für das beantragte Fördergebiet von der zuständigen Kommune übertragen wurde
Förderfähig für den Ausbau von WLAN-Netzen sind Sie als:
- kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Freistaat Thüringen
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote
Nicht Förderfähig sind:
- Vorhaben zur Schließung von Versorgungslücken und zum Ausbau der gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur, die einen Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten
- Vorhaben zum Ausbau von WLAN-Netzen, die einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten
- Kosten für die Herstellung von Infrastrukturanlagen, die keinen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen
- Grunderwerbskosten, einschließlich aller mit dem Grunderwerb unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Ausgaben
- die bloße Aufrüstung bestehender Netze mit zusätzlichen aktiven Komponenten
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt:
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei über das Thüringer Förderportal zu stellen. Werden für das Fördervorhaben auch Zuwendungen anderer staatlicher Stellen beantragt, so soll der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zeitgleich mit der Antragstellung bei der anderen staatlichen Stelle erfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
Voraussetzung für den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur ist:
- eine vorherige Marktabfrage, ob das Gebiet durch private Unternehmen erschlossen wird
- die Bereitstellung einer, in der Dauer, unbeschränkten Breitbandinfrastruktur
- die Infrastruktur muss auch durch Dritte nutzbar sein
- die Infrastruktur muss Bandbreiten von min. 1 GBit/s im Up- und Download erbringen
Voraussetzung für den Auf- und Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum ist:
- ein garantierter Mindestbetrieb von drei Jahren ab Inbetriebnahme
- die ganzjährige Verfügbarkeit mindestens in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr
- die dauerhafte Bereitstellung eines kostenlosen Zugangs zu nichtgewerblichen Zwecken
- Vor der Antragstellung müssen Sie einen Branchendialog und ein Markterkundungsverfahren (MEV) durchführen, um die Bereitschaft des Marktes zum privatwirtschaftlichen Ausbau des Gebietes abzufragen. Erfolgt voraussichtlich kein marktgetriebener Ausbau können Sie eine Förderung beantragen.
- Die Anträge müssen Sie vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Förderportal stellen. Wenn Sie für das Fördervorhaben auch Zuwendungen anderer staatlicher Stellen beantragen, stellen Sie den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zeitgleich mit dem bei der anderen staatlichen Stelle.
- Zunächst beantragen Sie eine Zuwendung in vorläufiger Höhe. Nachdem Sie den Bescheid darüber erhalten haben, leitet die Behörde das Auswahlverfahren zum Aufbau und Betrieb des Netzes ein.
- Anschließend teiltIhnen die Thüringer Aufbaubank das Ergebnis des mit. Auf Basis dieser Informationen beantragen Sie den abschließenden Bescheid .
Sie können Klage gegen die Entscheidung erheben. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid.
- Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breibandinfrastrukturen beantragen
- Zweck der Förderung ist die Unterstützung des Ausbaus einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen.
- Gefördert werden u. a. kommunale Gebietskörperschaften.
- Die Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Voraussetzungen:
- das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden
- Voraussetzung für den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur ist:
- eine vorherige Marktabfrage, ob das Gebiet durch private Unternehmen erschlossen wird
- die Bereitstellung einer, in der Dauer, unbeschränkten Breitbandinfrastruktur
- die Infrastruktur muss auch durch Dritte nutzbar sein
- die Infrastruktur muss Bandbreiten von min. 1 GBit/s im Up- und Download erbringen
- Voraussetzung für den Auf- und Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum ist:
- ein garantierter Mindestbetrieb von drei Jahren ab Inbetriebnahme
- die ganzjährige Verfügbarkeit mindestens in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr
- die dauerhafte Bereitstellung eines kostenlosen Zugangs zu nichtgewerblichen Zwecken
- zuständig: Thüringer Aufbaubank