Löschung aus der Architektenliste beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
- Eintragung in Register (2020100)
- Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Sie können die Löschung aus der Architektenliste beantragen. Mit der Löschung verlieren Sie alle Rechte aber auch Pflichten, die mit der Eintragung in die Architektenliste einhergehen.
Gebühr:
50€ - 100€
Mehr erfahren
- Architektenliste Löschung
- Die Löschung aus der Architektenliste kann beantragt werden.
- Mit der Löschung gehen alle Rechte und Pflichten verloren, die mit der Eintragung in die Architektenliste einhergehen.
- Erforderliche Unterlagen: Löschungsantrag
- Antragsfrist: 4-8 Wochen
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: Architektenkammer Thüringen