Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
- Eintragung in Register (2020100)
- Anmeldepflichten (2010100)
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Stadtplanerliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.
Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied.
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.
Gebühr:
150€ - 300€
Mehr erfahren
- Stadtplanerliste Eintragung
- Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen.
- Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
- Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
- Bachelor- und Masterzeugnis
- Nachweis der Fortbildungsstunden
- Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
- Es fallen Gebühren an.
- zuständig: Architektenkammer Thüringen