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Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen

Thüringen 99140003060000, 99140003060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140003060000, 99140003060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Stadtplanerliste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Thüringen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Stadtplanerliste des Landes Thüringen.

Volltext

Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Die Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ oder „Stadtplanerin“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Stadtplanerliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

Mit der Eintragung werden Sie Kammer-Mitglied.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
  • Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Nachweis der Fortbildungsstunden
  • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

Voraussetzungen

Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

Kosten

Gebühr: 150€ - 300€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 4 - 8 Woche(n)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Stadtplanerliste Eintragung
  • Die Eintragung bei der Architektenkammer Thüringen ist Grundlage dafür, die geschützte Berufsbezeichnung 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
    • Personalausweis/ Meldebescheinigung
    • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
    • Bachelor- und Masterzeugnis
    • Nachweis der Fortbildungsstunden
    • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Architektenkammer Thüringen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Formulare

nicht vorhanden