Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Thüringen 99140001060000, 99140001060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99140001060000, 99140001060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in die Architektenliste beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Architektur (140)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Eintragung in Register (2020100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Thüringen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in die Architektenliste des Landes Thüringen.

Volltext

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste
  • Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Einzahlungsbeleg der Antragsgebühr
  • Bachelor- und Masterzeugnis
  • Nachweis der Fortbildungsstunden
  • Nachweis der berufspraktischen Tätigkeit
  • Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei ausländischen Abschlüssen

Voraussetzungen

Sie besitzen die Berufsbefähigung nach dem Landes-Architektengesetz. Das Landes-Architektengesetz enthält differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (zum Beispiel betreffend den Ausbildungsabschluss). Es ist daher empfehlenswert, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit der Architektenkammer aufnehmen.

Kosten

Gebühr: 150€ - 300€ Mehr erfahren

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

4 - 8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 4 - 8 Woche(n)

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Architektenliste Eintragung
  • Folgende Berufsbezeichungen dürfen nur genutzt werden, wenn eine Eintragung in der Architektenliste vorliegt:
    • Architekt oder Architektin
    • Innenarchitekt oder Innenarchitektin
    • Garten- und Landschaftsarchitekt oder Garten- und Landschaftsarchitektin
    • Stadtplaner oder Stadtplanerin
  • Antragsfrist 4 - 8 Wochen
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: Architektenkammer Thüringen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Formulare

nicht vorhanden