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Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Thüringen 99050193261000, 99050193261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050193261000, 99050193261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein wollen oder sich an Partnerschaften beteiligen, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Volltext

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" 
  • Erklärung, das ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Tauglichkeit

Voraussetzungen

Sie möchten als Hebamme oder Entbindungspfleger im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an

Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Reichen Sie die Anzeige bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit und der Tätigkeitsort, die Beteiligung an Partnerschaften, die Beendigung der Berufstätigkeit sowie die Änderung des Tätigkeitsorts sind dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige einer selbständigen Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung als Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Aufnahme einer Tätigkeit nach der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH) Berufsausübung freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger
  • Anzeige- und Meldepflicht nach dem Thüringer Gesetz über die Berufsausübung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (HebG TH)
  • Anzeige bei örtlich zuständigem Gesundheitsamt der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Formulare

nicht vorhanden