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Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

Thüringen 99050063261000, 99050063261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050063261000, 99050063261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen.

Volltext

Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Name
  • Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder Führen der Berufsbezeichnung
  • Anschrift der Niederlassung 
  • Datum des Beginnes oder der Beendigung der selbstständigen Berufsausübung 
     

Voraussetzungen

Sie möchten als Angehöriger eines gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufes im Freistaat Thüringen selbstständig tätig werden.

Kosten

Kosten entstehen gegebenenfalls gemäß Gebührenverzeichnis des zuständigen Gesundheitsamtes in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.
  • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.
     

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anzeige muss vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgen. Die Anzeige bei Beendigung oder Namens- und Adressänderungen der beruflichen Tätigkeit muss unmittelbar erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
  • Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung in einem gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberuf
  • Aufnahme einer Tätigkeit nach der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH)
  • Anzeige bei örtlich zuständigem Gesundheitsamt der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Thüringen
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Gesundheitsamt.

Formulare

nicht vorhanden