Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Unternehmenskarte erneuern

Thüringen 99108056133000, 99108056133000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108056133000, 99108056133000

Leistungsbezeichnung

Unternehmenskarte erneuern

Leistungsbezeichnung II

Unternehmenskarte erneuern

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erneuerung (133)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Teaser

Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
  • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift, Sitz, gesetzlichen Vertreter des Unternehmens

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 34€

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
  • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt. Parallel erhalten Sie den Verwaltungskostenbescheid vom TLV.
  • Wenn Sie die Unternehmenskarte online beantragen wollen:
    • Sie reichen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen beim Online-Service (bitte Bezeichnung eintragen) ein und bezahlen die Verwaltungskosten.
    • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Bezahlung geprüft und die Karte beim Kraftfahrt-Bundesamt bestellt.
    • Die Karte wird Ihnen direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugesandt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Antragsfrist: 6 Monat(e)
Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. 

Kurztext

  • Unternehmenskarte Erneuerung
  • ein Unternehmen des gewerblichen Güter- oder Personenbeförderungsverkehrs muss seine Unternehmenskarte erneuern
  • Antrag kann gestellt werden von
    • Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
  • Unternehmen der gewerblichen Güter oder Personenbeförderung benötigt eine Unternehmenskarte, wenn es Fahrzeuge einsetzt, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
  • Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
  • Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
  • Frist: neue Unternehmenskarte darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der alten Karte beantragt werden
    • ist Unternehmenskarte bereits abgelaufen, muss eine erneute Erstbestellung durchgeführt werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal