Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
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Begriffe im Kontext
- Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen (Voreintrag).
Die Erlaubnis zum Erwerb wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Folgender Hinweis gilt nur für Sportschützen:
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), so ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes das Bedürfnis zum Erwerb der Waffe glaubhaft zu machen. Diese Bescheinigung muss enthalten, dass sie seit einem Jahr Mitglied in einem Sportverein sind, der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist und in dem das Schießen mit solchen Waffen nach einer genehmigten Schießsportordnung zugelassen ist. Zudem dass Sie regelmäßig am Training teilgenommen haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres) und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Waffe müssen Sie Anzahl, Art und Kaliber der Waffen die erworben werden sollen, angeben. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde nachkommen. Der Erwerb der Waffe ist binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) ggfls. Jagdschein
- Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverband (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte)Nachweis der sicheren Aufbewahrung, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
Die Waffenbehörde erhebt Gebühren nach Nr. 1.1 der Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung.
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Erwerb der Waffe ist binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben. Der Erwerb der Waffe ist binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
- Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener grüner WBK (Voreintrag)
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist zu beantragen (Erwerbsberechtigung)
- Voreintrag berechtigt zum Kauf einer erlaubnispflichtigen Waffe; ohne Voreintrag darf Waffenhändler/privater Waffenbesitzer die Waffe nicht verkaufen
- Für Voreintrag Angabe von Anzahl, Art der Waffe und Kaliber ausreichend, nicht genaues Modell.
- Voreintrag gilt 1 Jahr; innerhalb dieses Zeitraums kann die Waffe erworben werden
- Voraussetzung:
- grüne Waffenbesitzkarte (WBK) ggfls. Jagdschein
- Bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK) Bedürfnisbestätigung durch den Sportverband oder ihm angegliederten Teilverband erforderlich
- Erwerb der Waffe ist bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen; Waffenhändler meldet die Überlassung der Waffe ebenfalls
- Zuständig: Waffenbehörde