IHK-Unterrichtungsnachweis für Spielautomatenaufsteller erhalten
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen Sie die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz für Automatenaufsteller.
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Für die Erlaubnis müssen Sie unter anderem bescheinigen, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. Die Unterrichtung führt die Industrie- und Handelskammer durch.
Die Unterrichtung umfasst mindestens sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung aus, wenn Sie am Unterricht ohne Fehlzeiten teilgenommen haben. Umfasst von der Unterrichtung sind folgende Sachgebiete:
- Gewerbeordnung und Spielverordnung
- Spielhallenrecht der Länder
- Jugendschutzrecht
Sie dürfen als Aufsteller von Spielgeräten nur Personen beschäftigen, die den Unterrichtungsnachweis der IHK erbringen können. Bürokräfte und Mitarbeiter mit sonstigen Aufgaben benötigen keine IHK-Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen.
Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich zu einem Termin zur Unterrichtung an
- Sie besuchen die Unterrichtung.
- Die Unterrichtung dauert 5-6 Stunden
- Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig direkt nach der Unterrichtung oder wenige Tage später
Die Bescheinigung müssen Sie bei der Beantragung der Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit vorlegen.
Sie haben die Möglichkeit bei der Industrie- und Handelskammer einen Widerspruch oder direkt beim Verwaltungsgericht eine Klage zu erheben.
- Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz Zulassung
- Aufsteller von Spielgeräten benötigen einen Unterrichtungsnachweis, der gewährleistet, dass Gewerbetreibende und Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen.
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder.
- Formulare: Anmeldeformular der IHK
- Onlineverfahren: Anmeldung häufig online möglich
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung