Heimarbeitslisten führen und übersenden
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)
Fachlich freigegeben am
23.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.
Wenn Sie Heimarbeit aus- oder weitergeben, haben Sie auf Ihre Kosten Heimarbeitslisten zu führen, in die Sie alle beschäftigten Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister und Gleichgestellten eintragen. Sie müssen die Listen laufend aktualisieren.
Folgende Angaben muss die Heimarbeitsliste enthalten:
- Vollständige Anschrift der Firma (Firmenstempel)
- Bearbeiter
- Telefon, E-Mail
- Angaben zum Halbjahr
- Name und Vorname des Heimarbeiters (HA), Hausgewerbetreibenden (HGW), Zwischenmeister (ZM) oder Gleichgestellter (GL)
- Mitteilung über das Anstellungsverhältnis (HA, HGW, ZM, GL)
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Anschrift der Arbeitsstätte (Wohnung/Betriebsstätte)
- Art der Beschäftigung (genaue Bezeichnung der übertragenen Arbeit oder Teilarbeit zum Beispiel „Schürzen nähen“)
- Beschäftigt seit (genaues Datum)
- Endgültig ausgeschieden am (genaues Datum)
- Die Heimarbeitsliste können schriftlich oder online übersenden.
- Sie können die Heimarbeitsliste schriftlich übersenden:
- Dazu übersenden Sie in Tabellenform die erforderlichen Angaben.
- Möchten Sie die Heimarbeitsliste online übersenden, sind die folgenden Schritte durchzuführen:
- Aufruf des Online-Dienstes
- Füllen Sie die Felder des Online-Dienstes vollständig aus und übersenden die Heimarbeitsliste an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Regionalinspektion Südthüringen.
Für jedes Kalenderhalbjahr:
- für das 1. Kalenderhalbjahr (1. Januar bis 30. Juni) bis zum 31. Juli des jeweils laufenden Jahres,
- die Listen des 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli bis 31. Dezember) bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.
- Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
- Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat auf seine Kosten Heimarbeitslisten zu führen, in die alle beschäftigten Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden, Zwischenmeister und Gleichgestellten einzutragen sind.
- Die Listen sind laufend zu aktualisieren.
- Eine Heimarbeitsliste ist für jedes Kalenderhalbjahr zu übersenden:
- für das 1. Kalenderhalbjahr (1. Januar bis 30. Juni) bis zum 31. Juli des jeweils laufenden Jahres,
- die Listen des 2. Kalenderhalbjahres (1. Juli bis 31. Dezember) bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.
- Die Heimarbeitsliste kann schriftlich oder online übersandt werden.
- Voraussetzungen: Sie geben Heimarbeit aus oder weiter.
- Zuständig: Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz
Bitte wenden Sie sich an die Regionalinspektion Südthüringen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.