Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater ablegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um die Erlaubnis zu erhalten, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Honorar des Kunden zu Finanzanlagen beraten oder Anlageberatung erbringenmöchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlagen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlagen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten. Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann diese möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
- An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufs, Ort und Zeit.
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil.- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung.
- Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie darüber eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Die bestandene Sachkundeprüfung gilt lebenslang
§ 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) führt die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse auf. Die Liste ist abschließend.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Widerspruch. Details sind dem Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen über die Prüfung zu entnehmen.
- Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater Zulassung
- Erforderliche Prüfung für die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater
- Schriftliche und praktische Prüfung
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
- Ausgabe einer Bescheinigung nach erfolgreicher Prüfung
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung