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Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Thüringen 99050100007000, 99050100007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050100007000, 99050100007000

Leistungsbezeichnung

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.01.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.

Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder Anlageberatung betreiben möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis können Sie durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbringen.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlagen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Erforderliche Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Verfahrensablauf

An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.

  • Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
  • Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung darüber

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie regelmäßig binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

  • Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
  • Die bestandene Sachkundeprüfung gilt lebenslang

Weiterführende Informationen

Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) führt die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsabschlüsse auf.
Diese Liste ist abschließend.

Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der 
Seite des DIHK:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. 
    Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Zulassung
  • Erforderliche Prüfung für Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler
  • Schriftliche und praktische Prüfung
  • Befreiung vom praktischen Prüfungsteil unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Bei Nichtbestehen Wiederholungsprüfung möglich
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK) 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Formulare

  • Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
  • Onlineverfahren: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung