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Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer

Thüringen 99012021002000, 99012021002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012021002000, 99012021002000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.

Volltext

Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.

Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.

Erforderliche Unterlagen

  • Hausnummernantrag
  • Lageplan zum Grundstück
  • Baugenehmigungsnummer

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Kurztext

  • Hausnummer Festsetzung
  • Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer muss beantragt werden.
  • Anbringung und Gestaltung von Hausnummern ist geregelt durch Verordnung.
  • Weitere Hausnummern können beantragt werden wie grüne Hausnummern und Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser.
  • Zuständig: Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.