Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
15.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.
Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.
Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.
- Hausnummer Festsetzung
- Antrag auf Zuteilung / Änderung einer Hausnummer muss beantragt werden.
- Anbringung und Gestaltung von Hausnummern ist geregelt durch Verordnung.
- Weitere Hausnummern können beantragt werden wie grüne Hausnummern und Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser.
- Zuständig: Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.