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Löschung aus Vermittlerregister beantragen

Thüringen 99050033064000, 99050033064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050033064000, 99050033064000

Leistungsbezeichnung

Löschung aus Vermittlerregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermitter bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie als Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, können Sie ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Volltext

Versicherungsvermittler bzw. -berater, Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater, die als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis (oder einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) im Vermittlerregister eingetragen sind, können Ihre Daten aus dem Vermittlerregister löschen lassen, sofern sie nicht mehr im Rahmen der erteilten Erlaubnis tätig sind.

Wenn dies auf Sie zutrifft, Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) jedoch als sog. „Schubladenerlaubnis“ aufrechterhalten möchten, wählen Sie diese Leistung („Löschung aus dem Vermittlerregister“). Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung alternativ die gleichwertige Garantie lückenlos weiter bestehen muss. Ebenso gelten ggf. laufende Berufspflichten (z. B. Weiterbildungsverpflichtung) weiter. Wenn Sie die erlaubte Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit wieder die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen. 

Wenn Sie die bestehende Erlaubnis (oder Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler) auch im Rahmen einer Schubladenerlaubnis nicht mehr benötigen, haben Sie die Möglichkeit auf diese zu verzichten. Bitte wählen Sie hierfür die Leistung „Erlaubnisverzicht erklären“. Im Falle des Erlaubnisverzichts werden auch die Erlaubnisdaten aus dem Vermittlerregister gelöscht, ohne dass Sie dies zusätzlich beantragen müssen.

Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler, wenden sie sich wegen der Löschung der Eintragung bitte an Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Löschung von Registerdaten ohne gleichzeitigen Verzicht auf die Erlaubnis müssen keine Unterlagen beigebracht werden.

Voraussetzungen

Sie sind im Vermittlerregister eingetragen.

Kosten

Für die Änderung der Registerdaten entstehen Gebühren. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerbehörde (Industrie- und Handelskammer).

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Löschung der Registerdaten stellen Sie bei der zuständigen Registerbehörde (IHK). 
  • Die Löschung kann weder rückwirkend noch zu speziellen Wunschterminen erfolgen.
  • Über die vorgenommene Löschung der Registereintragung erhalten Sie eine Mitteilung der IHK.

Bearbeitungsdauer

Die Löschung erfolgt regelmäßig innerhalb weniger Tage. 

Frist

Es gibt keine Fristen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vermittlerregister Löschung
  • Selbstständig tätige Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie Immobiliardarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliardarlehensberater sind in einem Vermittlerregister eingetragen.
  • Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar 
  • Zuständig: örtliche IHK

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

Formulare

Formulare: Antragsformular auf Löschung der Registerdaten
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein