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Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater beantragen

Thüringen 99050033060001, 99050033060001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050033060001, 99050033060001

Leistungsbezeichnung

Eintragung im Vermittlerregister als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

als Versicherungsvermittler oder -berater

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Versicherungsvermittler oder -berater müssen Sie Ihre Daten im Vermittlerregister eintragen lassen.

Volltext

Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u.a. folgende Personen eintragen lassen:

  • produktakzessorische Versicherungsvertreter
  • produktakzessorische Versicherungsmakler
  • Versicherungsberater
  • Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder -vertreter)

Gehören Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen, dürfen Sie erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt. 
Angestellte, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen ebenfalls eingetragen werden.
Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlungstätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
  • Ihr Geburtsdatum und das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
  • der Status Ihrer Tätigkeit, d.h. folgende Tätigkeiten
    • Versicherungsmakler mit Erlaubnis
    • Versicherungsvertreter mit Erlaubnis
    • produktakzessorischer Versicherungsvertreter
    • produktakzessorischer Versicherungsmakler
    • gebundener Versicherungsvertreter
    • Versicherungsberater
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde
  • die EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, in denen Sie beabsichtigen, tätig zu werden, sowie bei Bestehen einer Niederlassung die dortige Geschäftsanschrift und die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung
  • Ihre betriebliche Anschrift
  • Ihre Registrierungsnummer
  • Bei gebundenen Versicherungsvertretern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen

Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Versicherungsunternehmen die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung in das Vermittlerregister benötigen Sie als Gewerbetreibender:

  • Erlaubnisbescheid bzw. Bescheid über die Ausnahme von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler Für die Eintragung einer Tätigkeit in EU-/EWR-Staaten: Keine besonderen Nachweise
  • Für die Eintragung von für die Beratung oder Vermittlung verantwortlichen leitenden Angestellten: Keine besonderen Nachweise

Voraussetzungen

Für die Eintragung in der Vermittlerregister benötigen Sie

  • Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung für die jeweilige Tätigkeit
  • Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, wenn Sie bzw. Ihre Gesellschaft eingetragen ist

Kosten

Für die Eintragung im Vermittlerregister entstehen Gebühren. 
Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).

Verfahrensablauf

Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit einen Eintrag im Vermittlerregister, reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen IHK ein. Die Registereintragung kann in der Regel gleichzeitig mit der Erlaubniserteilung oder Erlaubnisbefreiung bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden.

  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Eintragung in das Vermittlerregister durch die IHK.
  • Nach Eintrag im Vermittlerregister erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Registereintragung und die Registrierungsnummer.
  • Die Angaben zu den leitenden Angestellten melden Sie direkt der zuständigen IHK. Sie erhalten über deren Eintragung eine Mitteilung von der IHK.

Bearbeitungsdauer

Die Eintragung erfolgt nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb weniger Wochen.

Frist

Um die Tätigkeit ausüben zu können, muss nach Erteilung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung unverzüglich die Registrierung beantragt werden. 

Weiterführende Informationen

Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: 

Hinweise

Falls Sie als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Wege der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit tätig werden wollen, teilen Sie dies der zuständigen Registrierungsbehörde mit. 
Es wird dann keine eigene Erlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat benötigt (sog. Notifzierungsverfahren).

Bei Ausübung einer Tätigkeit im EU-/EWR-Ausland im Rahmen der Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit werden von der/den Aufsichtsbehörde/-n einzelner Länder regelmäßige Gebühren für die Aufsichtstätigkeit in Rechnung gestellt werden. 
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweils im Ausland zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vermittlerregister Eintragung als Versicherungsvermittler oder -berater
  • Selbstständig tätige Versicherungsvermittler und Versicherungsberater müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen.
  • Der Eintrag ins Vermittlerregister wird bei der örtlich zuständigen Registerstelle beantragt. 
  • Das Register führen die Industrie- und Handelskammern (IHK).
  • Erlaubnis bzw. Ausnahme von der Erlaubnispflicht und Eintragung in das Register können in der Regel zusammen beantragt werden
  • Sie erhalten nach Registereintragung eine Bestätigung über die Eintragung und eine Registrierungsnummer.
  • Das Vermittlerregister ist online öffentlich einsehbar unter: www.vermittlerregister.info
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

Formulare

Formulare: 

  • Antrag auf Registrierung für die jeweilige Tätigkeit
  • Oder zusätzlicher Registrierungsantrag im Formular für die Beantragung der Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 

Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein