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Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe erwerben

Thüringen 99050029007000, 99050029007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050029007000, 99050029007000

Leistungsbezeichnung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe erwerben

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Volltext

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen.

Die IHK macht sich im Rahmen eines aktiven Dialogs ein Bild davon, ob Sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie dem Unterrichtungsstoff vertraut sind. Nach jedem Sachgebiet werden mündliche und schriftliche Verständnisfragen gestellt. Kommt die IHK zu der Überzeugung, dass Sie die Maßgaben erfüllen und haben Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen, erhalten 
Sie darüber eine Bescheinigung.
Die Daten der Bescheinigung werden in einer Verwaltungsanwendung der IHK registriert. Über eine Schnittstelle stehen die Daten zum Abruf für das sog. Bewacherregister zur Verfügung. Die für das Bewachungsgewerbe zuständige Erlaubnisbehörde kann über das Bewacherregister die Echtheit der Bescheinigung überprüfen.

Je nach Tätigkeitsart kann statt der Unterrichtung ggf. auch eine Sachkundeprüfung erforderlich sein, so z.B. bei 

  • Kontrollgängen im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  • Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

Voraussetzungen

Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
 

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden.
  • Die IHK macht sich im Rahmen eines aktiven Dialogs ein Bild davon, ob Sie mit den für eine eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Rechten und Pflichten sowie dem Unterrichtungsstoff vertraut sind. 
  • Nach jedem Sachgebiet werden mündliche und schriftliche Verständnisfragen gestellt. 
  • Kommt die IHK zu der Überzeugung, dass Sie die Maßgaben erfüllen und haben Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
  • Die Daten der Bescheinigung werden in einer Verwaltungsanwendung der IHK registriert. Über eine Schnittstelle stehen die Daten zum Abruf für das sog. Bewacherregister zur Verfügung. Die für das Bewachungsgewerbe zuständige Erlaubnisbehörde kann über das Bewacherregister die Echtheit der Bescheinigung überprüfen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Frist

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK zur Unterrichtung beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Kurztext

  • Unterrichtung für Bewachungsgewerbe Zulassung
  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
  • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
  • Dauer: Mindestens 40 Unterrichtsstunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
  • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
  • Befreiung bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Industrie- und Handelskammer.

Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular der IHK
  • Onlineverfahren: nur zur Anmeldung
  • Schriftformerfordernis: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung