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Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen

Thüringen 99067014016000, 99067014016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067014016000, 99067014016000

Leistungsbezeichnung

Jagd - Bestätigung als Schweißhundeführer beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der zuständigen Behörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.

Volltext

Als Jagdscheininhaber können Sie sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.

Als ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer Sind sie berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.

Sie werden dann als bestätigter Schweißhundeführer mit Kontaktdaten im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Jagdschein
  • Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über die Teilnahme an einem vierstündigen Ausbildungslehrgang zu den Themen Jagd- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Verhalten auf der Nachsuche und Unvallverhütung. Die Teilnahme an dem Lehrgang darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Für die erstmalige Bestätigung einen Nachweis über das Führen von zur Nachsuche brauchbaren Jagdhunden, deren Brauchbarkeit durch die untere Jagdbehörde bestätigt wurden, über einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Verwaltungsgebühren für die Bestätigung als Schweißhundeführer an.

Verfahrensablauf

Die Bestätigung durch die untere Jagdbehörde erhalten Sie nach Prüfung der notwendigen Nachweise.

Im Fall der Bestätigung erhalten Sie als Antragstellender einen Schweißhundeführerausweis.

Nach der Bestätigung erfolgt die Veröffentlichung der Kontaktdaten der bestätigten Schweißhundeführer durch die Behörde im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft, damit Jagende die Möglichkeit haben, bestätigte Schweißhundeführende im Bedarfsfall beauftragen zu können.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachsuchengespann Anerkennung
  • Jagdscheininhaber können sich auf Antrag bei der unteren Jagdbehörde als Schweißhundeführender bestätigen lassen.
  • Ein von der unteren Jagdbehörde bestätigter und vom Jagdausübungsberechtigten beauftragter Schweißhundeführer ist berechtigt, die Nachsuche auf Wild mit Jagdhund und geladener Schusswaffe ohne Rücksicht auf Jagdbezirksgrenzen durchzuführen und das nachgesuchte Wild zu erlegen.
  • Kontaktdaten werden dann im Mitteilungsblatt der anerkannten Vereinigung der Thüringer Jägerschaft veröffentlicht.
  • Es fallen Gebühren an.
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

An Ihre zuständige Jagdbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt (untere Jagdbehörde).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein