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Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne technische oder handwerkliche Ausbildung beantragen

Thüringen 99031012010000, 99031012010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031012010000, 99031012010000

Leistungsbezeichnung

Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne technische oder handwerkliche Ausbildung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Teaser

Um den sogenannten Kälteschein zu erwerben, benötigen Sie normalerweise eine abgeschlossene Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hiervon befreit werden.

Volltext

Für die Arbeit an Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.

Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.

Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
  • Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten

Voraussetzungen

Durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind, in der Regel entspricht

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe setzen die Kammern selbst fest.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.

Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen 
Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie 
vornehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK

Rechtsbehelf

  • Einspruch. 
  • In einigen Bundesländern: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Sachkundebescheinigung nach Chemikalien Klimaschutzverordnung Befreiung 
  • für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (bspw. Kälte- und Klimaanlagen) muss Sachkunde nachgewiesen werden
  • hierfür bieten öffentliche und private Anbieter Prüfungen an
  • normalerweise muss vorher abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern können Berufserfahrene von diesem Erfordernis befreien
  • Zuständigkeit: IHK

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de

Formulare

- Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein