Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne technische oder handwerkliche Ausbildung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um den sogenannten Kälteschein zu erwerben, benötigen Sie normalerweise eine abgeschlossene Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hiervon befreit werden.
Für die Arbeit an Kälte- und Klimaanlagen müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Sachkundenachweis absolvieren Sie normalerweise einen Lehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung wird sowohl von staatlich anerkannten, privaten Anbietern als auch von öffentlichen Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern angeboten.
Für die Zulassung zur Sachkundeprüfung in bestimmten Kategorien müssen Sie eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Ausbildung nachweisen. Von diesem Erfordernis kann Sie die IHK bzw. HWK befreien, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die vorgeschriebenen handwerklichen Fähigkeiten anderweitig erworben haben. Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung schriftlich bei Ihrer IHK oder HWK.
Die Befreiung von dem Erfordernis einer Ausbildung ist ein sehr stark vom Einzelfall abhängiges Verfahren, deswegen sollten Sie sich vor Antragstellung bei der IHK oder HWK über Ihre Möglichkeiten informieren.
- Kopie des Personalausweises
- Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten, ggfs. Bestätigung des Arbeitgebers über diese Tätigkeiten
- Möglicherweise weitere Unterlagen, erfragen Sie bitte genaueres bei der Kammer, bei der Sie die Befreiung beantragen möchten
Durch Berufserfahrung erworbene technische und handwerkliche Fähigkeiten, die denen einer Berufsausbildung gleichwertig sind, in der Regel entspricht
Sie beantragen die Befreiung von dem Erfordernis einer handwerklichen oder technischen Ausbildung schriftlich bei einer IHK oder HWK. Da die Befreiung sehr stark von Ihren persönlichen Voraussetzungen abhängt, sollten Sie sich vorher von der Kammer beraten lassen.
- Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen auch ohne Berufsabschluss erfüllen.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über die Befreiung von der handwerklichen oder technischen Ausbildung.
Nun können Sie die Sachkundeprüfung ablegen und nach Bestehen
Arbeiten an Klimaanlagen der entsprechenden Kategorie
vornehmen.
Die Bearbeitungsdauer ist stark vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal angegeben werden.
Weitere Informationen zur Sachkunde nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung finden Sie hier: Broschüre des DIHK
- Einspruch.
- In einigen Bundesländern: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien Klimaschutzverordnung Befreiung
- für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen (bspw. Kälte- und Klimaanlagen) muss Sachkunde nachgewiesen werden
- hierfür bieten öffentliche und private Anbieter Prüfungen an
- normalerweise muss vorher abgeschlossene Ausbildung nachgewiesen werden, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern können Berufserfahrene von diesem Erfordernis befreien
- Zuständigkeit: IHK
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Die für Sie zuständige Handwerkskammer können Sie hier finden: www.handwerkskammer.de
- Formulare: Anerkennungsformular der jeweiligen Kammer
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein