Prüfung als Gefahrgutbeauftragter ablegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis besitzen. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einem Lehrgang und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Lehrgänge und Prüfungen für den
- Straßenverkehr,
- Eisenbahnverkehr,
- Binnenschiffsverkehr- und
- Seeschiffsverkehr
Sie können die Prüfung als Grundprüfung, Verlängerungsprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Grundprüfung müssen Sie einen Lehrgang über mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie einen Lehrgang über 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Eine Verlängerungsprüfung muss abgeschlossen sein, bevor Ihr bisheriger Schulungsnachweis abläuft. Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- Kopie der Lehrgangsbescheinigung des Lehrgangsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Grundprüfung
- Absolvierter Lehrgang bei anerkanntem Lehrgangsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
Verlängerungsprüfung
- Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
Ergänzungsprüfung
- Gültiger Schulungsnachweis Seite 3 von 4
- Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Zunächst absolvieren Sie einen Lehrgang für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Anbieter.
- Nach Teilnahme am Lehrgang melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Die Prüfung legen Sie in der Regel vor Ort bei der IHK ab.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.
Die Prüfungsfragen werden aus einem Fragenfundus ausgewählt. Den gesamten Fragenfundus finden Sie auf der Homepage der Deutschen Industrie- und Handelskammer: DIHK-Fragenfundus
- Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Anmeldung
- Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte
- Transportunternehmen benötigen Gefahrgutbeauftragten wenn sie Gefahrgut transportieren, dieser muss Schulungsnachweis haben
- Schulungsnachweis wird durch Lehrgang bei von der IHK anerkannten Veranstaltern mit anschließender Prüfung bei Industrie- und Handelskammer (IHK) erworben
- Prüfung und Schulungsnachweis für verschiedene Verkehrsträger (Schiene, Straße, Binnenschiff, Seeschiff)
- Zuständig: IHK
Schulungen können nur bei von der IHK anerkannten Veranstaltern besucht werden, die Prüfung führt dann die IHK durch, die den Schulungsveranstalter anerkannt hat.
- Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)