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Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Thüringen 99005010104000, 99005010104000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005010104000, 99005010104000

Leistungsbezeichnung

Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Leistungsbezeichnung II

Zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Volltext

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden.

Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein.

Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen. In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung. Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Verfahrensablauf

  • Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung
  • Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anmelden
  • Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden
  • Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online
  • Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK 
  • Zuständig sind die IHK

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Formulare

  • Formular: Anmeldeformular
  • Onlineverfahren: Online-Anmeldung zum Teil möglich
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen: Sie müssen persönlich zur Prüfung erscheinen