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Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Thüringen 99026006005001, 99026006005001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026006005001, 99026006005001

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeugzulassung - Den Ersatz der Betriebserlaubnis von zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugangelegenheiten (026)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

Ersatz nach Verlustanzeige

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsdokumente müssen Sie Ersatz beantragen.

Volltext

Wenn Ihre Einzelbetriebserlaubnis eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt bekommen.

Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei  machen.

Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.

Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde melden und eine neue Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
  • bei Verlust:
    • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
    • Ausweisdokument der/s Verursachenden
    • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
  • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • gegebenenfalls Gutachten nach eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder eines Berechtigten eines Technischen Dienstes

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann Ihnen ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.

Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie das verloren geglaubte Zulassungsdokument beziehungsweise die Betriebserlaubnis nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betrieb von zulassungsfreien Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
  • Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines zulassungsfreien Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
  • Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Bei zulassungsfreien Fahrzeugen handelt es sich um eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier.
  • Der Verlust muss umgehend der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet werden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragt werden. 
  • In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Fahrzeugdokuments abgeben.
  • Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
  • Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. 
  • Erforderliche Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
    • bei Verlust:
      • Verlusterklärung beziehungsweise eidesstattliche Versicherung oder Verlustanzeige der Polizei
      • Ausweisdokument der/s Verursachenden
      • eventuell eine Bestätigung des Fahrzeughalters
    • bei Verlust durch Vereine/Unternehmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vereinsregisterauszug
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
    • gegebenenfalls Gutachten nach eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder eines Berechtigten eines Technischen Dienstes
  • zuständig: örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

Die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Einige Zulassungsbehörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.