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Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Thüringen 99045001006000, 99045001006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99045001006000, 99045001006000

Leistungsbezeichnung

Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gentechnik (045)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Die Errichtung und der Betrieb, die wesentliche Änderung von gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bis 4 sowie weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 bis 4 bedürfen der Anzeige-/Anmeldebestätigung bzw. der Genehmigung durch die zuständige Gentechnikbehörde.

Volltext

Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 1 bis 4 sind Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgeführt werden, um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen.

Als Betreiber einer gentechnischen Anlage haben Sie die Errichtung und den Betrieb der Anlage sowie weitere gentechnische Arbeiten bei der zuständigen Behörde, abhängig von der Sicherheitsstufe, anzuzeigen, anzumelden oder genehmigen zu lassen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen unverzüglich den Eingang des Antrags.

Erforderliche Unterlagen

Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Diesem müssen Sie alle Unterlagen beifügen, die für die Anzeige, Anmeldung oder Genehmigung notwendig sind.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es ist eine Verwaltungsgebühr gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Gebührenpflicht umfasst auch die Ablehnung von beantragten Amtshandlungen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Anzeige/Anmeldung/Genehmigung der Errichtung und vom Betriebbeziehungsweise von wesentlichen Änderungen gentechnischer Anlagen S1-S4:

Als Betreiber zeigen beziehungsweise melden Sie die vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten und die Errichtung beziehungsweise den Betrieb oder wesentliche Änderungen einer gentechnischen Anlage S1 – S4 an. Nach Eingang der Anzeige in der Behörde können Sie nur bei der Sicherheitsstufe 1 direkt mit der Arbeit beginnen. Im Nachgang kann es zu Nachforderungen kommen, bei denen Sie gegebenenfalls aufgefordert werden, weitere Dokumente und Informationen nachzureichen. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung mit diesen möglichen Status: Antrag in Ordnung, mit Nachforderung, mit Versagensgründen. Im weiteren Verlauf gibt es für Sie eine Anhörungsmöglichkeit mit einem Bescheidentwurf und abschließend den Bescheid, gegebenenfalls inklusive Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Als Betreiber müssen Sie vor Errichtung und Betrieb der gentechnischen Anlage diese bei der zuständigen Behörde anzeigen, anmelden oder von ihr genehmigen lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Wenn das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz  die Genehmigung nicht erteilt, wird  Ihnen einen ablehnender Bescheid zugesandt. In diesem Falle können Sie Klage einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben (Rechtsbehelfsbelehrung).

Kurztext

  • Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung
  • Die Errichtung und der Betrieb gentechnischer Anlagen, wesentliche Änderungen dieser Anlagen sowie erstmalige gentechnische Arbeiten sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen oder anzumelden oder genehmigen zu lassen.
  • zuständig: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden