Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

Thüringen 99012101101000, 99012101101000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012101101000, 99012101101000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Mitteilung (101)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie benötigen eine Genehmigungsfreistellung, wenn Sie eine baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlage durchführen möchten. Diese Freistellung müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Verfahrensablauf

Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage, Widerspruch

Kurztext

  • Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
  • Für die baugenehmigungsfrei gestellte Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen wird eine Genehmigungsfreistellung benötigt.
  • Diese muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Informationen zu benötigten Anträgen und Formularen erhalte Sie bei der zuständigen Stelle.
    • Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
  • Es fallen Gebühren an. Diese können variieren.
  • zuständig: Gemeinde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.