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Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

Thüringen 99012112012000, 99012112012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012112012000, 99012112012000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.

Volltext

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.

Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Widerspruch

Kurztext

  • Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
  • Für bereits bebaute oder zur Bebauung genehmigte Grundstücke
  • Bestätigung, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Rechtsgrundlage widersprechen
  • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Ansprechpunkt

an die untere Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.