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SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Thüringen 99142055261000, 99142055261000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99142055261000, 99142055261000

Leistungsbezeichnung

SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Finanzen (142)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Zahlungen, einschließlich Überweisungen, Verzögerungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Sonstige Steuern (1060800)
  • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Kommune

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie Ihrer Kommune Geld von Ihrem Bankkonto abzubuchen. So zahlen Sie Gebühren oder Rechnungen bargeldlos, bequem und immer pünktlich.

Volltext

Die SEPA-Basislastschrift ist ein EU-weiter Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung löst bei hier der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, die Zahlung aus. Mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie vorab dem Einzug der fälligen Forderung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so durch Ihre Kommune automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden.

Eine Lastschrift bietet sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen einmalig oder regelmäßig Geld an eine andere Stelle zahlen.
  • Der Zahlungsempfänger, also Ihre Kommune, bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
  • Damit der Zahlungsempfänger den fälligen Geldbetrag per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist vorab Ihre Einwilligung notwendig. Diese geben Sie in Form des SEPA-Lastschriftmandats.
  • Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
    • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
    • eine GläubigerIdentifikationsnummer (CI),
    • Name des Kunden (Zahler),
    • Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und
    • seine Kundenkennung (IBAN).
  • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie füllen das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
  • Ihre Kommune, prüft das Vorhandensein aller notwendigen Angaben.
  • Mindestens 14 Tage vor Fälligkeit des einzuziehenden Geldbetrages erhalten Sie eine Vorabinformation über die anstehende Abbuchung.
  • Die Abbuchung von Ihrem Girokonto erfolgt automatisch zum Fälligkeitstag.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Tag(e)

Frist

  • Die Kommune muss die Belastung Ihres Girokontos durch eine SEPALastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit Sie sich auf die Abbuchung einstellen können.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig.
  • Es erlischt automatisch, wenn in diesem Zeitraum kein Betrag abgebucht wurde.
  • Bucht der Zahlungsempfänger in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36 Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
  • Sie können Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme
  • Das SEPA-Lastschriftmandat erlaubt es der Kommune, Geld zu einem Fälligkeitstermin vom Konto des Bürgers abzubuchen.
  • Der Bürger füllt das ThAVEL-Formular „Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats“ aus.
  • Der Zahlungsempfänger muss die Belastung des Girokontos durch eine SEPA-Lastschrift rechtzeitig, mindestens jedoch 14 Kalendertage vor Fälligkeit ankündigen, damit sich der Bürger auf die Abbuchung einstellen kann.
  • Die Abbuchung vom Girokonto des Bürgers erfolgt dann automatisch zum Fälligkeitstag.
  • Der Bürger kann das erteilte SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
  • Zuständig: Kommune

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Kommune.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden