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Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit einem bestimmten System

Thüringen 99012076006002, 99012076006002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012076006002, 99012076006002

Leistungsbezeichnung

Bauen - Antrag auf Typenprüfung baulicher Anlagen mit einem bestimmten System

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

Verrichtungsdetail

baulicher Anlagen mit bestimmtem System

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Handlungsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für die Erteilung eines Typenprüfberichtes ist durch die Thüringer Bauordnung (ThürBO) sowie durch die Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) gegeben.

Teaser

Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

Volltext

Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Typenprüfbericht kann für eine Geltungsdauer von maximal fünf Jahren ausgestellt werden. Innerhalb dieser Dauer kann die geprüfte Typenstatik beliebig oft verwendet werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Beantragung einer Verlängerung möglich. Insofern sich Technische Baubestimmungen innerhalb dieser Frist nicht geändert haben und seitens des Antragstellers keine individuellen Anpassungen der Type hinsichtlich deren Anwendung und Konstruktion vorgesehen sind, steht einer kurzfristigen Verlängerung um maximal fünf weitere Jahre in der Regel nichts entgegen.

Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Fristablauf erfolgt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle im Vorfeld getroffenen Absprachen können dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer der Prüfung und die sich daraus für Sie ergebende Gebühr zu reduzieren. 

Typenpläne/-blätter sind so zu erstellen, dass sie die Konstruktion vollständig und übersichtlich beschreiben und als Grundlage für die Herstellung und Ausführung dienen. Hierbei müssen alle Maße, Materialien und Anwendungsbestimmungen in übersichtlicher und eindeutiger Weise so dargestellt werden, dass diese für den jeweiligen Einzelfall dem entsprechenden Typ zugeordnet werden können. Der geprüfte rechnerische Nachweis wird in der Regel bei der Anwendung der Konstruktion nicht mehr benötigt.

Für die Erstellung der Unterlagen empfehlen wir Tragwerksplaner zur beauftragen, die bereits über Erfahrungen mit Typenprüfungen verfügen.

Die Bemessung von Tragwerken bzw. Konstruktionen auf der Grundlage von Versuchen ist bei Typenprüfungen nicht zulässig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bauvorhaben an mehreren Stellen (Typ) Genehmigung baulicher Anlagen mit bestimmtem System
  • Erleichterung des seriellen und modularen Bauens
  • Typenprüfbericht kann für maximal 5 Jahre ausgestellt werden
  • Zuständig: Referat Bauaufsicht/Bautechnik des Thüringer Landesverwaltungsamts

Ansprechpunkt

an das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt

Zuständige Stelle

Typenprüfungen für bauliche Anlagen oder für Teile von baulichen Anlagen sind ausschließlich den Prüfämtern für Standsicherheit vorbehalten. In Thüringen ist hierfür das Referat Bauaufsicht/Bautechnik im Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Formulare

Der Antrag ist formlos unter Angabe des Antragsgegenstandes sowie unter Benennung des Erstellers der bautechnischen Unterlagen schriftlich einzureichen.